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22. Februar 2007

Für OWL aktuell: Zum Religionsunterricht

Landeskirchenrat Dr. Rainer Dinger (Bielefeld) ist als Dezernent verantwortlich für den Bereich Schule und Bildung in der EKvW.

26.000 von insgesamt 688.000 evangelischen Schülern aller Jahrgangsstufen der allgemeinbildenden Schulen in NRW nehmen nicht am schulischen Religionsunterricht teil. Für den Regierungsbezirk Detmold sind das insgesamt 5,1 Prozent der evangelischen Schüler. Tut eine solche Zahl der EKvW weh?

Dinger: Ja. Es tut uns Leid um jeden Einzelnen, der auf diese Möglichkeit verzichtet.

Denn der Religionsunterricht hilft, im Leben zurecht zu kommen: Er fördert Mitmenschlichkeit und Toleranz und hilft, die eigene Überzeugung zu wichtigen Fragen zu finden und diesen Fragen nicht auszuweichen. Aber abgesehen davon: Die Zahlen des Landesamts für Statistik beruhen auf Erhebungen bei den Schulleitungen. Wir haben Anlass, diese Angaben zu bezweifeln: Nach unseren eigenen Recherchen liegt die Abmeldequote vom evangelischen Religionsunterricht im Durchschnitt unter vier Prozent.

 

Unsere Zweifel an der Statistik des Landesamtes haben folgende Gründe: Für die Jahrgangsstufe 13 wird eine Abmeldequote von über zwölf Prozent angesetzt. Faktisch ist aber in der Jahrgangsstufe 13 die Pflichtbindung aufgehoben, weil vier belegte Kurse in der 11 und 12 ausreichen. Im Ergebnis werden daher in der 13 fast nur noch dort Religionskurse angeboten, wo sich Schülerinnen und Schüler für Religion als schriftliches oder mündliches Abiturfach entschieden haben. Mit anderen Worten: Wenn Schüler nicht mehr am Religionsunterricht teilnehmen müssen, können sie sich auch nicht abmelden. Deshalb ist nicht nachvollziehbar, wie es hier zu einer Abmeldequote von 12,5 Prozent kommt.

Auch für die Jahrgangsstufen 11 und 12 ist unklar, wie die Abmeldequote von 10,3 und 10,32 Prozent entsteht. Vermutlich hat die Statistik die Teilnahme evangelischer Schülerinnen und Schüler am Philosophieunterricht als Abmeldung gewertet. Da aber nur sehr selten die Teilnahme am Religionsunterricht und am Philosophieunterricht überhaupt möglich ist (diese Fächer werden meist zeitgleich erteilt), ist hier eher von einer Wahlentscheidung zugunsten von Philosophie als von einer Abmeldung vom Religionsunterricht auszugehen.



 
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