Im Sommer 2017 sind Vereinbarungen zur Einführung des konfessionell-kooperativen Religionsunterrichts (KoKoRU) in Nordrhein-Westfalen zwischen den beteiligten (Erz-) Bistümern und den evangelischen Landeskirchen unterzeichnet worden. Auch wurde vom Schulministerium der Runderlass zum Religionsunterricht in NRW aus dem Jahr 2003 im August 2017 erweitert, um neben der bisherigen Organisationsform des konfessionellen Religionsunterrichts auch dem konfessionell-kooperativen Religionsunterricht eine gesicherte Rechtsgrundlage zu geben.
Zum Schuljahresbeginn 2018j19 soll der konfessionell-kooperative Religionsunterricht für Grundschulen und Schulen der Sekundarstufe I auf Antrag innerhalb des Gebiets der beteiligten Landeskirchen und (Erz-) Bistümer möglich werden. Für Berufskollegs ist aufgrund einer längeren Vorbereitungszeit erst eine Beantragung zum Schuljahresbeginn 2020/21 möglich.
Weitere Informationen:
Vereinbarung der Kirchen zu KokoRU
Termine Fortbildungen im Rahmen des Antragsverfahrens
Termine Informationsveranstaltungen in den Regionen