Obligatorische Fortbildung zur Einführung des konfessionell-kooperativen Religionsunterrichts in NRW, Kooperation: PI Villigst, PI Bonn, und LAG Essen.
Ab dem Schuljahr 2018/19 kann auf Basis eines geänderten Erlasses die Kooperation zwischen dem evang. und kath. Religionsunterricht in der Grundschule erweitert werden. Die Fortbildung will helfen die Qualität zu sichern und legt Wert auf die Stärkung der konfessionellen Gemeinsam-keit bei gleichzeitiger Wahrnehmung der beste-henden Unterschiede.
Von der Schärfung des Konfessionsbewusstseins der Lehrenden über die Frage der curricularen Ausgestaltung des konfessionell-kooperativen RUs seitens beider Fachgruppen bis hin zu besonderen religions-didaktischen Akzenten reichen die Themen der Veranstaltung, Der Besuch für die antragstellenden Schulen ist obligatorisch. Es wird erwartet, dass jeweils ein/e Vertreter*in / Fachsprecher*in der evangelischen und der katholischen Fachschaft einer Schule gemeinsam daran teilnehmen. Das setzt den Besuch der Einführungsveranstaltung, zu der die Schulaufsicht im Herbst 2017 eingeladen hat, bereits voraus.