Mit dem Schuljahr 2018/19 ist es möglich, in der Grundschule und der SEK I aller Schulformen konfessionell-kooperativen Religionsunterricht, kurz KoKoRU genannt, als Organisationsform einzuführen. Das Land NRW hat festgelegt, dass künftig Anträge für KoKoRU jeweils zum 31. Januar für das kommende Schuljahr gestellt werden können.
Der Erlass zum KoKoRU sieht vor, dass alle Lehrkräfte, die in dieser Organisationform RU erteilen, an einer obligatorischen Fortbildung teilnehmen, die immer von ev./kath. Moderator*innen-Teams der Bistümer und Landeskirchen durchgeführt und gesondert für Grundschule oder SEK I angeboten werden. Die teilnehmenden Lehrkräfte sind für die Ganztagsfortbildung vom Unterricht befreit.
Fortbildungen für Lehrkräfte an Schulen, an denen KoKoRU bereits eingeführt ist (Typ B)
Nach einer Einführung in die rechtlichen Rahmenbedingungen des KoKoRU arbeiten die Teilnehmenden an folgenden Themen: Meine Rolle als ev./kath. Religionslehrer*in in konfessionell und religiös heterogenen Lerngruppen; fachliches Wissen und Kompetenzen mit differenzsensibler Unterrichtsplanung sowie deren Umsetzung zur Erteilung von KoKoRU.