Mit dem Schuljahr 2018/19 kann auf Basis des geänderten Runderlasses zum Religionsunterricht in NRW der konfessionell-kooperative Religionsunterricht eingerichtet werden. Eine wichtige Voraussetzung für die Antragstellung bei der Bezirksregierung ist die Erarbeitung eines fachdidaktischen und fachmethodischen Konzepts, das dem Antrag beigelegt werden muss.