Ab dem Schuljahr 2018/2019 kann an Grundschulen und Schulen der Sek I der Religionsunterricht auch in konfessionell-kooperativer Form erteilt werden. Vereinbarungen zwischen den evangelischen Landeskirchen und den katholischen Diözesen mit dem Land NRW haben dies ermöglicht. Rechtlich ist der konfessionell-kooperative Religionsunterricht eine Variante des konfessionellen Religionsunterrichts. Am konfessionell-kooperativen Religionsunterricht nehmen evangelische und katholische sowie Schüler/innen anderer Konfessionen oder Religionen oder ohne Bekenntnis teil, sofern sie einen Antrag stellen. Inhaltlich orientiert er sich an dem Grundsatz: „Gemeinsamkeiten stärken – Unterschieden gerecht werden“. Ein verpflichtender Fachlehrerwechsel gewährleistet, dass die Schüler/innen beide konfessionellen Perspektiven im Laufe des Unterrichts authentisch kennenlernen können.
Diese Veranstaltung soll neben wichtigen inhaltlichen und rechtlichen Informationen auch ein Forum zum Erfahrungsaustausch über die bisherige Praxis bieten. Darüber hinaus wird die konfessionelle Kooperation als Bereicherung und Weiterentwicklung des Religionsunterrichts vorgestellt.
Gemeinsame Veranstaltung der evangelischen Schulreferate in den Kirchenkreisen Dortmund, Herne, Unna und der Abteilung für Religionspädagogik im Erzbistum Paderborn