Zum Schuljahr 2018/19 ist erstmals möglich, dass Schulen konfessionell-kooperativen Religionsunterricht einführen. Dieser kann für einen Doppeljahrgang oder auch alle Jahrgangsstufen eingerichtet werden. Aufgrund der im ersten Antragsverfahren 2018 gesetzten Fristen werden viele Fachkonferenzen und Schulleitungen nicht bei der ersten Genehmigungsrunde in diesem Jahr 2018 dabei sein. Das Interesse, eine konfessionelle Koopration evangelischer und katholischer Religionslehrer, die sich über die Chancen und Voraussetzungen von konfessionell-kooperativem Religionsunterricht erst einmal informieren wollen, um dann in ihren Fachkonferenzen darüber zu beraten, wie sie mit dieser neuen Möglichkeit umgehen wollen.
Diese Veranstaltaltung ist deshalb ausdrücklich keine, die obligatorisch für ein Genehmigungsverfahren ist.